28 May 2026
EuGH-Urteil in der Rechtssache C-440/23 bestätigt nationale Verbote für bestimmte Online-Glücksspielangebote

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat in der Rechtssache C-440/23 entschieden dass EU-Recht Mitgliedstaaten wie Deutschland nicht daran hindert bestimmte Formen des Online-Glücksspiels zu verbieten selbst wenn die betreffenden Dienste in einem anderen EU-Land wie Malta lizenziert sind und dies betrifft Angebote die deutschen Spielern zwischen Juni 2019 und Juli 2021 unterbreitet wurden also vor dem Inkrafttreten des deutschen Lizenzsystems wobei öffentliche Interessen wie der Verbraucherschutz als Rechtfertigung dienen können.
Hintergrund des Verfahrens und zeitlicher Kontext
Die Entscheidung bezieht sich auf Aktivitäten die in einem Zeitraum stattfanden als in Deutschland noch kein umfassendes Lizenzsystem für Online-Glücksspiele existierte und währenddessen Anbieter aus anderen EU-Staaten ihre Dienste grenzüberschreitend anboten wobei virtuelle Automatenspiele und bestimmte Wettarten im Fokus standen während die Richter den Ermessensspielraum der Mitgliedstaaten bei der Regulierung hervorhoben und auf die fehlende EU-weite Harmonisierung im Glücksspielbereich verwiesen.
Beobachter haben festgestellt dass das Urteil die Position nationaler Behörden stärkt indem es klarstellt dass Beschränkungen aufrechterhalten werden können sofern sie durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses motiviert sind und dies gilt unabhängig davon ob die Anbieter bereits über eine Lizenz aus einem anderen Mitgliedstaat verfügen was den Grundsatz der Dienstleistungsfreiheit in diesem spezifischen Sektor einschränkt.
Details zur Entscheidung des EuGH
Im Mittelpunkt stand die Frage ob EU-Recht einem Mitgliedstaat die Untersagung von Online-Glücksspieldiensten verbietet die in einem anderen EU-Land legal angeboten werden und der Gerichtshof kam zu dem Schluss dass solche nationalen Verbote mit dem Unionsrecht vereinbar sind wenn sie verhältnismäßig und durch Ziele wie den Schutz der Verbraucher oder die Bekämpfung von Kriminalität gerechtfertigt sind während die Richter betonten dass der Glücksspielsektor aufgrund seiner Besonderheiten einer spezifischen Behandlung unterliegt.
Die betroffenen Angebote umfassten virtuelle Slots sowie ausgewählte Wettformen die an deutsche Nutzer gerichtet waren und das Urteil bestätigt dass die Mitgliedstaaten in Ermangelung einer einheitlichen EU-Regelung weiterhin eigene Vorschriften erlassen dürfen wobei die Entscheidung ausdrücklich auf den Zeitraum vor Juli 2021 Bezug nimmt als das neue deutsche Lizenzsystem noch nicht operativ war.

Auswirkungen auf den deutschen Markt und grenzüberschreitende Dienste
Für Deutschland bedeutet das Urteil eine Bestätigung der bisherigen Praxis wonach bestimmte Online-Glücksspielformen untersagt werden können und dies gilt auch dann wenn die Anbieter in Malta oder anderen EU-Staaten über entsprechende Genehmigungen verfügen während Experten darauf hinweisen dass die Entscheidung den Übergang zum regulierten Markt nach 2021 nicht rückwirkend beeinflusst sondern vielmehr die Rechtslage für den relevanten Vorzeitraum klärt.
Die Richter verwiesen in ihrer Begründung auf die fehlende Harmonisierung auf EU-Ebene und stellten fest dass die Mitgliedstaaten in diesem Bereich über einen weiten Ermessensspielraum verfügen wobei öffentliche Interessen wie der Verbraucherschutz als tragfähige Rechtfertigung für Einschränkungen dienen können und dies betrifft sowohl virtuelle Automatenspiele als auch spezifische Wettarten die an deutsche Spieler adressiert waren.
Rechtliche Einordnung und Bezug zu bestehenden EU-Grundsätzen
Das Urteil in der Rechtssache C-440/23 unterstreicht dass die Dienstleistungsfreiheit im Glücksspielsektor nicht uneingeschränkt gilt und nationale Verbote unter bestimmten Voraussetzungen Bestand haben wobei der Gerichtshof auf frühere Rechtsprechung Bezug nahm und die Besonderheiten des Sektors hervorhob während die Entscheidung ausdrücklich festhält dass EU-Recht Mitgliedstaaten wie Deutschland nicht daran hindert entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
Behörden und Marktteilnehmer können das Urteil als Leitlinie für die Ausgestaltung von Regulierungen nutzen und dies betrifft vor allem den Schutz vor unregulierten Angeboten wobei die zeitliche Eingrenzung auf den Zeitraum Juni 2019 bis Juli 2021 sicherstellt dass spätere Entwicklungen wie das Inkrafttreten des deutschen Lizenzsystems separat betrachtet werden müssen.
Schlussfolgerung
Das Urteil des EuGH in der Rechtssache C-440/23 schafft Klarheit für die Regulierung von Online-Glücksspielen in der EU indem es den Mitgliedstaaten bestätigt dass sie bestimmte Angebote untersagen dürfen selbst bei Vorliegen einer Lizenz aus einem anderen EU-Land und dies gilt für den genannten Zeitraum vor Einführung des deutschen Systems während die Begründung auf Verbraucherschutz und öffentliche Interessen abstellt. Weitere Details zur Entscheidung sind im vollständigen Urteil unter curia.europa.eu verfügbar und die Entwicklung zeigt wie nationale Kompetenzen in einem nicht harmonisierten Bereich aufrechterhalten werden können.